Veröffentlicht am
20.01.2026

Welche Spitex-Leistungen zahlt die Krankenkasse?

Wer zu Hause auf Unterstützung angewiesen ist, stellt sich schnell die Frage: Welche Spitex-Leistungen bezahlt die Krankenkasse und welche nicht? In der Schweiz übernimmt die Grundversicherung medizinisch notwendige Pflegeleistungen bei ärztlicher Verordnung. Betreuungs- und Haushaltsleistungen gehören nicht dazu. In diesem Beitrag erklären wir verständlich, was kassenpflichtig ist, wo Eigenkosten entstehen und wie Fit for Care Sie bei Abklärung und Abrechnung unterstützt.

Pflege zu Hause: klare Regeln, viele Fragen

Die Pflege zu Hause gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nach einem Spitalaufenthalt, bei chronischen Erkrankungen oder im Alter ermöglicht die Spitex eine professionelle Versorgung im eigenen Zuhause. Für betreuungsbedürftige Personen und pflegende Angehörige ist vor allem eines wichtig: Klarheit über die Kosten.

Grundsätzlich gilt: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt bestimmte Spitex-Leistungen, andere Leistungen müssen privat oder über eine Zusatzversicherung bezahlt werden.

Diese Spitex-Leistungen zahlt die Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt kassenpflichtige Pflegeleistungen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Diese Leistungen sind gesetzlich geregelt und lassen sich in zwei Bereiche einteilen.

1. Grundpflege (kassenpflichtig)

Zur Grundpflege gehören pflegerische Tätigkeiten, die für den Alltag notwendig sind, darunter:

  • Unterstützung bei der Körperpflege wie Waschen, Duschen oder Baden
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Aufstehen, Hinlegen und bei der Mobilisation
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Massnahmen zur Vermeidung von Druckstellen (Dekubitus)

Diese Leistungen gelten als medizinisch notwendig, wenn sie aufgrund des Gesundheitszustands erforderlich sind und ärztlich verordnet werden. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

2. Behandlungspflege (kassenpflichtig)

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Massnahmen, die durch qualifiziertes Pflegefachpersonal erfolgen, zum Beispiel:

  • Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen wie Insulin
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Blutdruck- und Blutzuckermessungen
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Katheter- und Stomapflege

Auch hier ist die ärztliche Verordnung Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Warum es ohne ärztliche Verordnung nicht geht

Die ärztliche Verordnung bildet die Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Darin sind festgelegt:

  • Art der benötigten Pflegeleistungen
  • Häufigkeit der Einsätze
  • Dauer der Pflege

Ohne Verordnung gelten Spitex-Leistungen als nicht kassenpflichtig und werden privat verrechnet. Fit for Care unterstützt aktiv bei der Koordination mit der behandelnden Arztpraxis und sorgt für eine korrekte Abwicklung.

Welche Spitex-Leistungen selbst bezahlt werden

Nicht alle Leistungen der Spitex zählen zur medizinischen Pflege. Betreuungs- und Haushaltsleistungen sind in der Regel nicht kassenpflichtig, zum Beispiel:

  • Haushaltshilfe wie Putzen, Einkaufen oder Kochen
  • Begleitung zu Terminen oder Spaziergängen
  • Gesellschaft leisten und Beaufsichtigung
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen
  • Nachtbetreuung ohne medizinische Pflege

Wann sich hauswirtschaftliche Unterstützung lohnt, erklären wir ausführlich im Beitrag „Hauswirtschaft durch Spitex – wann lohnt sich das?“. Eine klare Abgrenzung zwischen Pflege und Betreuung finden Sie zudem im Artikel
„Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege?“.

Zusatzversicherung: mögliche Unterstützung prüfen

Einige Zusatzversicherungen übernehmen Teile der Betreuungs- oder Haushaltsleistungen. Die Höhe und Art der Kostenübernahme unterscheiden sich stark. Fit for Care hilft bei der Prüfung:

  • welche Leistungen versichert sind
  • wie hoch die Kostenbeteiligung ist
  • welche Leistungen privat abgerechnet werden

So unterstützt Fit for Care Sie konkret

Fit for Care unterstützt Sie pflegerisch, organisatorisch und administrativ:

  • Persönliche Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause
  • Unterstützung bei der Einholung der ärztlichen Verordnung
  • Transparente Information zu kassenpflichtigen und privaten Leistungen
  • Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
  • Beratung zu Zusatzversicherungen und Eigenleistungen

Dieses Vorgehen sorgt für Sicherheit und entlastet pflegende Angehörige spürbar.

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Krankenkasse übernimmt in der Schweiz Grund- und Behandlungspflege durch die Spitex, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Betreuungs- und Haushaltsleistungen gehören nicht zur Grundversicherung und werden privat oder über Zusatzversicherungen finanziert. Fit for Care sorgt für Klarheit, übernimmt die Koordination und stellt eine transparente Abrechnung sicher, zuverlässig in den Kantonen Zürich, Aargau und Basel-Land.

Wir sind gerne für dich da

Möchtest du mehr über unsere Pflege-, Betreuungs- oder Nachtleistungen erfahren? Wir beraten dich persönlich und finden gemeinsam die passende Unterstützung. Melde dich gerne bei uns – wir begleiten dich Schritt für Schritt.

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