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Pflege zu Hause

Unsere kleinen und konstanten Teams gewährleisten, dass immer dieselben Pflegenden zu Ihnen kommen. Sie kennen Ihre Bedürfnisse und Wünschen, begleiten und unterstützen Sie ohne ständig Nachfragen zu müssen in Ihrem Tagesablauf.

Pflege zu Hause

BERATUNG und Koordination

BEHANDLUNGS-
PFLEGE

Grundpflege

Akut- und Übergans-pflege

spitex beratung

Beratung und Koordination

Eine ausführliche und umfassende Beratung unserer Kunden ist für uns die Basis einer guten Zusammenarbeit. Die Frage, wie pflege- oder hilfebedürftig ein Mensch ist, lässt sich nur in einem gemeinsamen, vertraulichen Gespräch klären. Bei der Erstberatung nehmen wir uns viel Zeit, um all Ihre Fragen zu beantworten. Gemeinsam stimmen wir unsere Dienst-leistungen individuell auf Ihre Wünsche ab.

 

Ihre Fragen, wie beispielsweise “Welche Hilfe kann in Anspruch genommen werden?” oder “Wer bezahlt was?” können wir kompetent beantworten. Dafür sind wir da – wir sind Spezialisten und kennen uns aus im Gesundheitswesen.

 

Bedarfsabklärung umfasst folgende Leistungen:

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  • Abklärung des Gesundheitszustandes, des Pflege- und Betreuungsbedarfs

  • Besprechung der Pflege- und Betreuungsplanung

  • Die Organisation Ihrer persönlichen Pflege- und Betreuungsmitarbeitenden

  • Offene Fragen mit Ämtern und Behörden

  • Beratung und Instruktion von Kundinnen und Kunden sowie deren Angehörigen

  • Beratung über weitere Hilfsangebote

  • Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt

  •  Zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten bei Ihnen zu Hause

  • Notwendigkeit medizinischer Geräte und Krankenmobilien

  • Abklärung und Koordination mit anderen Institutionen 

  • Überwachung und Evaluation des Pflegeprozesses


​Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, sprechen Sie mit uns – Wir suchen gemeinsam eine passende Lösung!

Beratung

Behandlungspflege

Eine ausführliche und umfassende Beratung unserer Kundinnen und Kunden ist für uns die Basis einer guten Zusammenarbeit. Die Frage, wie pflege- oder hilfebedürftig ein Mensch ist, lässt sich nur in einem gemeinsamen, vertraulichen Gespräch klären. Bei der Erstberatung nehmen wir uns viel Zeit, um all Ihre Fragen zu beantworten. Gemeinsam stimmen wir unsere Dienstleistungen individuell auf Ihre Wünsche ab.

 

Ihre Fragen, wie beispielsweise “Welche Hilfe kann in Anspruch genommen werden?” oder “Wer bezahlt was?” können wir kompetent beantworten. Dafür sind wir da – wir sind Spezialisten und kennen uns aus im Gesundheitswesen.

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Behandlungspflege umfasst folgende Leistungen:

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  • Puls-, Blutdruck-, und Blutzuckermessung

  • Gewichtskontrolle

  • Richten und Verabreichen von Medikamenten

  • Durchführen von Schmerztherapien

  •  Verabreichen von Injektionen und Infusionen

  • Verabreichen von enteralen und parenteralen Nähr-lösungen

  • Verabreichen von Sauerstoff und Inhalation

  • Absaugen

  • Katheter einlegen

  • Stomapflege

  • Versorgen von chronischen und akuten Wunden

  • Pflegerische Massnahmen bei Störung der Blasen- und Darmentleerung
     

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, sprechen Sie mit uns – wir suchen gemeinsam eine passende Lösung!

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Behandlungspflege Zürich
Behandlungspflege
Grundpflege Spitex Zürich

Grundpflege

Die Grundpflege (oder auch Körperpflege) ist die Basis der Pflege von Menschen, die alltägliche Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausführen können. Die betroffenen Menschen benötigen Unterstützung im Alltag, entweder von einem pflegenden Angehörigen oder von einer Pflegefachperson. Ziel der Grundpflege ist es, die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen so lang wie möglich aufrechtzuerhalten. Die Grundpflege ist eine ärztlich verordnete Leistung und wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Wir kümmern uns um die Spitexverordnung und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

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Grundpflege umfasst folgende Leistungen:

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  • Hilfe beim Aufstehen und beim Gehen (Mobilisation in den Rollstuhl usw.)

  •  An- und Auskleiden

  • Waschen, Duschen, Baden

  • Hilfe beim Gang zur Toilette

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme sowie Beine einbinden

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

  • Versorgung mit Inkontinenzmaterial

  • Übungen zur Kontrakturenprophylaxe

  • Dekubitusprophylaxe

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Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, sprechen Sie mit uns – wir suchen gemeinsam eine passende Lösung!

Grundpflege

Akut- und Übergangspflege

Die Akut- und Übergangspflege darf ausschliesslich von einem Spitalarzt für max. 14 Tage verordnet werden.

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Die AÜP hat die Erhöhung der Selbstpflegekompetenz zum Ziel, so dass die Patientinnen und Patienten die vor dem Spitalaufenthalt vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten wieder in der gewohnten Umgebung nutzen können.

 

Angestrebt wird die dauerhafte Rückkehr nach Hause und Vermeidung einer Rehospitalisation.

Diese Leistungen werden nach Abzug des Selbstbehaltes vollumfänglich durch die obligatorische Krankenkassenversicherung (45%) und den Kanton (55%) getragen.

 

Nebst pflegerischen Leistungen können während dieser Zeit auch weitere Spitexleistungen bezogen werden, wie hauswirtschaftliche Aufgaben, Betreuung usw. Diese sind nicht der AÜP zuzuordnen und müssen vom Betroffenen übernommen werden.

aüp spitex akut übergangspflege
Akut- und Ãœbergangspflege
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