
Entlöhnung für pflegende Angehörige – 5 Mythen und was wirklich gilt
Pflegende Angehörige in der Schweiz können seit dem 1. April 2023 auch ohne Pflegeausbildung angestellt und entlohnt werden. Fit for Care bietet in Zürich, Aargau und Basel-Land Unterstützung, mit Löhnen bis CHF 40 pro Stunde, Express‑Onboarding, Kursübernahme und digitaler Abrechnung. Wir räumen fünf gängige Mythen aus dem Weg, erklären die rechtlichen Hintergründe, welche Voraussetzungen gelten und wie Fit for Care den Einstieg so unkompliziert macht wie möglich.
Mythos 1: „Nur mit Diplom bekommt man Lohn“
Stimmt nicht. Die Bundesgerichtsrechtsprechung erlaubt Laien‑Pflegepersonen, für Grundpflege und sogar psychiatrische Grundversorgung (Urteil 9C_385/2023) entlohnt zu werden, solange eine Spitex wie Fit for Care angeordnet und begleitet.
Mythos 2: „Die Bezahlung lohnt sich steuerlich nicht“
Als Spitex-Anstellung erhalten Sie brutto CHF 35 – 40 pro Stunde (je nach Kanton/Qualifikation). Sozialversicherungsabzüge sichern AHV, UVG und BVG-Rentenanspruch. Sie bleiben in einem formalen Arbeitsverhältnis, was langfristig nachhaltig ist.
Mythos 3: „Die Krankenkasse zahlt nichts“
Mit ärztlicher Verordnung und dokumentiertem Pflegebedarf übernimmt die Krankenkasse gemäss KVG die Kosten. Die pflegebedürftige Person übernimmt ihren üblichen Selbstbehalt, vieles läuft wie bei jeder Spitex-Leistung.
Mythos 4: „Die Hilflosenentschädigung wird gekürzt“
Das Bundesgericht hat entschieden: Spitex-Lohn und Hilflosenentschädigung dürfen nicht miteinander verrechnet werden (Urteil 9C_480/2022), somit bleibt Ihr Einkommen unversehrt.
Mythos 5: „Nur körperliche Pflege ist vergütbar“
Auch psychiatrische Grundpflege, z. B. Krisenintervention oder soziale Aktivierung zählt seit dem BGE 2023 zur erstattungsfähigen Leistung bei Anstellung über Spitex.
Was das Bundesgericht 2023 konkret verändert hat
- Laienpflege in der psychiatrischen Grundversorgung wird anerkannt (9C_385/2023).
- Psychisch-körperliche Pflege wird gleich behandelt.
- Hilflosen-Entschädigung bleibt unangetastet (9C_480/2022).
Zusammen reduzieren diese Urteile bürokratische Hürden und stärken die Position der Angehörigen.
Was wirklich nötig ist

Fit for Care macht’s besonders einfach
- Anstellung innerhalb 72 Stunden mit Vertrag, Kursplan und Einsatzplanung
- Entlohnung bis CHF 40/h, je nach Qualifikation
- Kurskostenübernahme für den SRK-Pflegehelfer:innen-Kurs – mit 18 Monats-Bindung bei Anstellung
- Digitale Rapporte & automatische Krankenkassenabrechnung
- Vollständige Lohn- & Sozialversicherung inkl. Quellensteuer, AHV, UVG, BVG
- Kostenlose Beratung per WhatsApp/Telefon, auch zu Entlastungsangeboten und Pflegeplanung
Warum Fit for Care?
- Schweizer Spitex mit kantonaler Betriebslizenz in Zürich, Aargau, Basel-Land
- Über 140 zufriedene angestellte Angehörige
- Persönliche Begleitung durch Pflegefachpersonen, inklusive Kurs- & Betreuungskosten
- Digitale Tools für einfache Abrechnung, Planung und Substitutionsplanung bei Abwesenheit
Was das für Sie bedeutet?
Pflegende Angehörige müssen nicht länger unbezahlt bleiben. Die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen ermöglichen eine offizielle, sozialversicherte Anstellung zu fairen Löhnen. Fit for Care bietet einen einfachen, schnellen Einstieg, mit Unterstützung in allen Schritten: von ärztlicher Verordnung bis zur Lohnabrechnung. Für alle, die in Zürich, Aargau oder Basel-Land Angehörige pflegen, ist dieser Weg eine faire und nachhaltige Option.
Kontaktieren Sie Fit for Care noch heute für eine kostenlose und unverbindliche Beratung.