
Pflegende Angehörige: Was passiert mit Steuern, AHV und Rente bei einer Anstellung?
Sie pflegen Ihre Mutter, Ihren Vater, Ihren Partner oder eine andere nahestehende Person zu Hause und werden dafür über eine Spitex-Organisation angestellt? Dann erhalten Sie für Ihre Pflegearbeit einen regulären Lohn. Damit stellen sich oft neue Fragen: Muss ich diesen Lohn versteuern? Werden AHV-Beiträge bezahlt? Bin ich in einer Pensionskasse versichert? Und was bedeutet die Anstellung für meine spätere Rente? Hier erklären wir die wichtigsten Punkte einfach und verständlich.
Müssen pflegende Angehörige ihren Lohn versteuern?
Ja. Wenn Sie als pflegender Angehöriger angestellt sind und für Ihre Pflegearbeit einen Lohn erhalten, handelt es sich grundsätzlich um steuerbares Erwerbseinkommen.
Wie bei einem anderen Arbeitsverhältnis erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Lohnausweis. Der Lohn wird zusammen mit Ihren weiteren Einkünften bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung ausfällt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – beispielsweise vom Gesamteinkommen, Wohnort, Familienstand und möglichen Abzügen.
Davon zu unterscheiden sind allfällige Spesen oder Auslagen. Für diese können andere steuerliche Regeln gelten.
Sie möchten zuerst wissen, wie eine Entlohnung grundsätzlich funktioniert? In unserem Beitrag Pflegende Angehörige: Anspruch auf Entlohnung – so funktioniert’s erklären wir das Modell Schritt für Schritt.
Welche AHV-Beiträge werden bei einer Anstellung bezahlt?
Bei einer regulären Anstellung werden vom Lohn die üblichen Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet. Dazu gehören insbesondere AHV, IV, EO und ALV.
Ein Teil der Beiträge wird vom Arbeitnehmer getragen, ein Teil vom Arbeitgeber.
Für pflegende Angehörige ist das besonders relevant: Der Lohn aus der Pflege wird damit als AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erfasst.
Die beitragspflichtigen Einkommen werden im sogenannten Individuellen Konto, kurz IK, aufgezeichnet. Dieses bildet später eine wichtige Grundlage für die Berechnung der AHV-Rente.
Was bedeutet die Anstellung für meine spätere Rente?
Viele pflegende Angehörige reduzieren ihr bisheriges Arbeitspensum, um mehr Zeit für die Pflege zu haben. Dadurch kann sich auch das Erwerbseinkommen verändern.
Eine Anstellung als pflegender Angehöriger kann hier wichtig sein: Auf dem erhaltenen Lohn werden AHV-Beiträge bezahlt und das Einkommen wird im Individuellen Konto berücksichtigt.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass damit alle möglichen Einbussen aufgrund eines reduzierten Arbeitspensums ausgeglichen werden.
Wie sich die Anstellung konkret auf Ihre spätere AHV-Rente auswirkt, hängt von Ihrem gesamten Erwerbs- und Beitragsverlauf ab.
Bin ich als pflegender Angehöriger in einer Pensionskasse versichert?
Ob zusätzlich Beiträge an eine Pensionskasse – also die 2. Säule – bezahlt werden, hängt unter anderem von der Höhe Ihres Lohnes ab.
Im Jahr 2026 liegt die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge bei CHF 22'680 Jahreslohn. Wer diese Grenze erreicht und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist grundsätzlich obligatorisch BVG-versichert. Es bestehen aber einzelne gesetzliche Ausnahmen.
Liegt Ihr Lohn darunter, besteht nicht automatisch eine obligatorische Pensionskassenversicherung. Deshalb lohnt es sich, beim Arbeitgeber nachzufragen, welche Vorsorgelösung für Ihr Arbeitsverhältnis gilt.
Welche Voraussetzungen generell für eine solche Anstellung gelten, erfahren Sie in unserem Beitrag Anstellung als pflegender Angehöriger: Das sind die Voraussetzungen.
Wie viel bleibt vom Lohn übrig?
Der vereinbarte Bruttolohn entspricht nicht dem Betrag, der am Ende auf Ihrem Konto eingeht.
Je nach Situation werden beispielsweise Beiträge für AHV, IV, EO, ALV und gegebenenfalls die Pensionskasse abgezogen. Auch die Unfallversicherung gehört zum Arbeitsverhältnis.
Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist zusätzlich zu Berufsunfällen auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Deshalb lohnt es sich, bei einer Anstellung nicht nur auf den Stundenlohn zu schauen, sondern auch zu klären, welche Sozialversicherungen und Vorsorgeleistungen dazugehören.
Mehr zu den verschiedenen Formen der finanziellen Unterstützung finden Sie auch in unserem Artikel „Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige in der Schweiz – was steht Ihnen zu?“. Dieser Beitrag ist bereits Teil eures Blogs.
Warum kann sich eine Anstellung als pflegender Angehöriger lohnen?
Wer einen Angehörigen über längere Zeit pflegt, investiert viel Zeit und reduziert möglicherweise die eigene Erwerbstätigkeit.
Durch eine reguläre Anstellung erhält diese Arbeit einen finanziellen Wert. Gleichzeitig wird der Lohn sozialversicherungsrechtlich erfasst und kann damit auch für die Altersvorsorge relevant sein.
Wie gross der konkrete Vorteil ist, hängt aber immer von der persönlichen Situation, dem Umfang der Anstellung und dem übrigen Erwerbseinkommen ab.
Bei Fit for Care als pflegender Angehöriger angestellt
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und möchten wissen, ob eine Anstellung für Sie möglich ist?
Fit for Care prüft gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation und zeigt Ihnen verständlich auf, welche Möglichkeiten für eine Anstellung und Entlohnung bestehen. Die Begleitung umfasst unter anderem Bedarfsabklärung, Arbeitsvertrag, Lohnzahlung und Administration.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.

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