Veröffentlicht am
27.04.2026

Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige in der Schweiz – was steht Ihnen zu?

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause – täglich, mit vollem Einsatz und oft ohne finanzielle Anerkennung. Dabei fragen sich viele: Gibt es eine Entschädigung für diese Arbeit? Und wenn ja, wie kommt man daran? In der Schweiz existieren heute verschiedene Möglichkeiten, pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Begriffe, klärt über Voraussetzungen auf und zeigt Ihnen den Weg zur konkreten Entlastung.

Was bedeutet Aufwandsentschädigung in der Pflege?

Der Begriff "Aufwandsentschädigung" taucht in der Pflegediskussion häufig auf und wird dabei nicht immer einheitlich verwendet. Im Kern geht es darum, den zeitlichen, körperlichen und emotionalen Einsatz von Menschen anzuerkennen, die einen Angehörigen zu Hause betreuen, ohne dafür einen regulären Lohn zu erhalten.

Von einer echten Entlohnung unterscheidet sich die Aufwandsentschädigung darin, dass sie in der Regel:

  • nicht sozialversicherungspflichtig ist
  • keinen Arbeitsvertrag voraussetzt
  • und pauschal oder stundenweise ausbezahlt werden kann

Davon zu unterscheiden ist das Modell der offiziellen Anstellung über eine Spitex-Organisation, dazu mehr weiter unten.

Welche Formen der Entschädigung gibt es in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es mehrere Wege, wie pflegende Angehörige finanziell entlastet werden können. Sie unterscheiden sich in Voraussetzungen, Höhe und Herkunft der Mittel.

1. Hilflosenentschädigung der AHV/IV

Menschen, die auf dauernde Pflege und Hilfe angewiesen sind, können bei der AHV oder IV eine Hilflosenentschädigung beantragen. Diese Leistung fliesst an die pflegebedürftige Person selbst, sie kann sie an pflegende Angehörige weitergeben als eine Art informelle Entschädigung für die geleistete Arbeit.

Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer) und ist gesetzlich festgelegt.

2. Betreuungsgutschriften der AHV

Wer einen Angehörigen betreut, der eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades erhält, hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Diese werden nicht ausbezahlt, verbessern aber die spätere AHV-Rente – ein wichtiger Schutz für Personen, die wegen der Pflege ihre Erwerbstätigkeit einschränken.

3. Anstellung über eine Spitex-Organisation

Seit dem 1. April 2023 können pflegende Angehörige in der Schweiz offiziell über eine Spitex-Organisation angestellt und entlohnt werden – inklusive Arbeitsvertrag, Lohn und voller Sozialversicherung. Das ist mehr als eine Entschädigung: Es ist eine vollwertige Anerkennung der Pflegearbeit.

Fit for Care bietet dieses Modell in den Kantonen Zürich, Aargau und Basel-Land an. In unserem Artikel Pflegende Angehörige: Anspruch auf Entlohnung erfahren Sie, wie das Modell im Detail funktioniert.

4. Kantonale und gemeindliche Unterstützungsbeiträge

Einige Kantone und Gemeinden kennen zusätzliche Entlastungsleistungen – zum Beispiel Beiträge an Entlastungsdienste, Kurzzeitpflege oder direkte finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige. Diese Angebote sind regional sehr unterschiedlich und lohnen sich im jeweiligen Wohnkanton abzuklären.

Was bekommt man pro Stunde für die Betreuung von Angehörigen?

Diese Frage stellen sich viele und die Antwort hängt stark davon ab, welches Modell gewählt wird:

  • Bei einer informellen Aufwandsentschädigung gibt es keine gesetzlich festgelegte Stundenvergütung. Häufig orientieren sich Familien an einem Betrag zwischen CHF 20 und CHF 30 pro Stunde.
  • Bei der Anstellung über Fit for Care beträgt der Lohn je nach Qualifikation und Pflegeaufwand bis zu CHF 40 pro Stunde – mit Sozialversicherungen, Ferienanspruch und allem, was zu einem regulären Arbeitsverhältnis gehört.
  • Die Hilflosenentschädigung der AHV/IV ist nicht stundenbezogen, sondern wird monatlich pauschal ausgerichtet.

Wer hat Anspruch auf eine Entschädigung?

Nicht jede Pflegesituation führt automatisch zu einer Entschädigung. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Die betreute Person hat einen nachgewiesenen Pflegebedarf (ärztliche Verordnung oder Hilflosenentschädigung).
  • Die pflegende Person ist volljährig und persönlich geeignet.
  • Die Pflege erfolgt regelmässig und zuverlässig zu Hause.
  • Bei einer Anstellung: Zusammenarbeit mit einer anerkannten Spitex-Organisation.

Die genauen Voraussetzungen für eine Anstellung als pflegender Angehöriger haben wir in einem eigenen Artikel ausführlich beschrieben.

Aufwandsentschädigung vs. Entlohnung – was ist der Unterschied?

Dieser Unterschied ist wichtig, weil er direkte Auswirkungen auf Ihre soziale Absicherung hat:

Aufwandsentschädigung:

  • Keine Sozialversicherungen (kein AHV-Beitrag, keine Rentenansprüche)
  • Kein Ferienanspruch, kein Kündigungsschutz
  • Kein offizieller Arbeitsvertrag

Offizielle Anstellung über Spitex:

  • Vollständige Sozialversicherung (AHV, ALV, UVG, BVG)
  • Gesetzlicher Ferienanspruch und Kündigungsschutz
  • Offizieller Lohnausweis – relevant für Steuern und Rente
  • Fachliche Begleitung und Schulung durch die Spitex-Organisation

Wer langfristig pflegt, ist mit einer offiziellen Anstellung deutlich besser abgesichert und das nicht nur finanziell.

Häufige Fragen zur Entschädigung pflegender Angehöriger

Muss ich die Entschädigung versteuern?

Eine informelle Aufwandsentschädigung innerhalb der Familie muss in der Regel nicht versteuert werden, solange sie im üblichen Rahmen bleibt. Ein offizieller Lohn über eine Spitex-Organisation wird als steuerpflichtiges Einkommen ausgewiesen – mit dem Vorteil, dass er auch AHV-wirksam ist.

Kann ich gleichzeitig berufstätig sein und eine Entschädigung erhalten?

Ja, das ist möglich. Viele pflegende Angehörige reduzieren ihr Pensum und erhalten über die Spitex-Anstellung einen Lohn für die Pflegestunden. Wie sich Pflege und Beruf vereinbaren lassen, lesen Sie in unserem Artikel Pflege und Beruf vereinbaren.

Gibt es eine Obergrenze für die Stunden, die entschädigt werden?

Der Stundenumfang, der über die Spitex abgerechnet werden kann, hängt vom ärztlich verordneten Pflegebedarf ab. Fit for Care klärt gemeinsam mit Ihnen und dem behandelnden Arzt ab, welcher Rahmen möglich ist.

Lassen Sie sich persönlich beraten – Fit for Care unterstützt Sie

Ob Aufwandsentschädigung, Betreuungsgutschriften oder eine offizielle Anstellung: Die richtige Lösung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Das Thema ist komplex, und viele Familien wissen gar nicht, welche Möglichkeiten ihnen offen stehen.

Fit for Care berät Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen rund um die Entschädigung pflegender Angehöriger und begleitet Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess der Anstellung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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