Veröffentlicht am
08.04.2026

Spitex-Leistungen im Überblick: Was steht mir zu?

Spitex ermöglicht professionelle Pflege, Betreuung und Unterstützung im Haushalt direkt zu Hause und entlastet damit pflegende Angehörige spürbar. Je nach Leistungsart übernimmt die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Der folgende Artikel erklärt, welche Leistungen es gibt, wer sie bezahlt und wie der Einstieg in die Spitex-Versorgung konkret funktioniert.

Viele Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause leben, auch wenn Alter, Krankheit oder Behinderung den Alltag erschweren. Genau hier setzt die Spitex an: Die Spitex erbringt ambulante Pflege zu Hause und ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld. Doch welche Leistungen gehören eigentlich dazu? Wer übernimmt die Kosten? Und wie läuft das in der Praxis ab? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Die vier Leistungsbereiche der Spitex

Das Angebot der Spitex umfasst vier klar definierte Bereiche, die je nach individuellem Bedarf einzeln oder kombiniert in Anspruch genommen werden können:

Die vier Leistungsbereiche der Spitex

Behandlungspflege: Medizinische Versorgung zu Hause

Die Behandlungspflege umfasst alle Massnahmen, die aufgrund einer ärztlichen Diagnose notwendig sind. Dazu gehören unter anderem die Wundversorgung nach einer Operation, das Verabreichen von Injektionen oder Infusionen, die Katheterpflege sowie die kontrollierte Medikamentengabe. Diese Leistungen müssen von ausgebildeten Pflegefachpersonen erbracht werden und erfordern zwingend eine ärztliche Verordnung.

Grundpflege: Unterstützung im Alltag

Die Grundpflege richtet sich an Menschen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen benötigen: Waschen, Ankleiden, Essen, Fortbewegen. Auch hier ist in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Die Einstufung des Pflegebedarfs erfolgt durch einen standardisierten Beurteilungsprozess (z.B. RAI-HC).

Betreuung: Mehr als nur Körperpflege

Betreuungsleistungen gehen über die körperliche Pflege hinaus. Sie umfassen Begleitung, Aktivierung, soziale Interaktion und die Entlastung von pflegenden Angehörigen. Spitex-Mitarbeitende verbringen Zeit mit den Klientinnen und Klienten, unterstützen bei kognitiven Einschränkungen und sorgen für Sicherheit und Wohlbefinden, auch wenn keine medizinische Pflege notwendig ist.

Viele Menschen fragen sich, wo genau der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege liegt. Eine klare Übersicht dazu finden Sie in unserem Beitrag Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege?

Hauswirtschaft: Damit der Alltag funktioniert

Hauswirtschaftliche Leistungen helfen Menschen dabei, den Haushalt zu bewältigen, wenn dies aus eigener Kraft nicht mehr möglich ist. Dazu zählen Reinigung, Kochen, Einkaufen, Wäschepflege und die Organisation des Alltags. Diese Leistungen sind oft der erste Schritt, mit dem Menschen eine Spitex-Unterstützung in Anspruch nehmen.

Was zahlt die Krankenkasse?

Die Kostenfrage hat für viele Menschen hohe Bedeutung. Die folgende Übersicht zeigt, welche Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) gedeckt sind:

Übersicht: Welche Spitex-Leistungen zahlt die Krankenkasse?

Behandlungs- und Grundpflege werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Versicherte leisten zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt eine gesetzlich begrenzte Patientenbeteiligung (max. CHF 15.35 pro Tag, je nach Kanton oft tiefer).

Leistungen in den Bereichen Betreuung und Hauswirtschaft werden in der Regel nicht von der Grundversicherung gedeckt und müssen häufig über Zusatzversicherungen, Gemeinden, Ergänzungsleistungen (EL) oder Hilflosenentschädigungen (HE) finanziert werden. 

Möchten Sie noch tiefer ins Thema einsteigen? In unserem Artikel Welche Spitex-Leistungen zahlt die Krankenkasse? erklären wir die Kostenübernahme Schritt für Schritt – mit allen Details zu Selbstbehalt, ärztlicher Verordnung und Zusatzversicherung.

Gut zu Wissen

Wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezieht, kann unter Umständen auch Betreuungs- und Hauswirtschaftskosten vergütet bekommen. Lassen Sie sich dazu direkt bei Fit for Care oder Ihrer Gemeinde beraten – die Möglichkeiten sind je nach Kanton unterschiedlich.

Wann braucht es eine ärztliche Verordnung?

Für alle Leistungen der Behandlungs- und Grundpflege, die über die Krankenkasse abgerechnet werden sollen, ist eine ärztliche Verordnung zwingend notwendig. Die Ärztin oder der Arzt beurteilt den Pflegebedarf und stellt das entsprechende Dokument aus. Ohne Verordnung ist keine Abrechnung mit der Kasse möglich.

  • Verordnung gilt jeweils für einen bestimmten Zeitraum und muss erneuert werden
  • Wird häufig durch den Hausarzt oder das Spital nach einem Aufenthalt ausgestellt
  • Fit for Care übernimmt die Beschaffung der nötigen Dokumente

Hauswirtschaftliche und betreuende Leistungen benötigen keine ärztliche Verordnung, hier genügt die direkte Anmeldung bei Ihrer Spitex. Verfügt ein/e Klient/in über eine Zusatzversicherung, können teilweise hauswirtschaftliche Leistungen über die Krankenkasse abgerechnet werden. Auch hier braucht es eine ärztliche Spitexverordnung.

Entlastung für pflegende Angehörige

Rund 600'000 Menschen in der Schweiz pflegen Angehörige zu Hause, oft über Jahre hinweg und ohne professionelle Unterstützung. Die Konsequenzen: körperliche Erschöpfung, soziale Isolation und psychische Belastung. Die Spitex kann hier konkret entlasten:

  • Stundenweise Entlastung: Angehörige können Freiraum gewinnen, während die Pflege übernommen wird
  • Nachteinsätze: Übernahme von Nachtversorgung, damit Angehörige schlafen können
  • Fachliche Unterstützung: Pflegefachpersonen übernehmen medizinische Aufgaben, die Laien überfordern
  • Beratung: Angehörige erhalten Orientierung im Versorgungssystem und bei der Finanzierung

Regelmässige Spitex-Einsätze schaffen Struktur und Sicherheit – für die pflegebedürftige Person und für das gesamte Umfeld.

Wer erste Warnsignale bei sich oder anderen erkennen möchte, findet praktische Hinweise in unserem Artikel So erkennen Sie Überlastung als pflegender Angehöriger – und was Sie tun können.

Spitex lohnt sich – und zwar früher als Sie denken

Viele warten zu lange, bis sie Unterstützung in Anspruch nehmen. Dabei zeigt die Erfahrung: Wer frühzeitig auf Spitex-Leistungen zurückgreift, bleibt länger selbstständig, vermeidet Notfallsituationen und entlastet sein Umfeld dauerhaft. Behandlungs- und Grundpflege sind über das KVG finanziert, sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt. Hauswirtschaft und Betreuung lassen sich über andere Kanäle finanzieren.

Fit for Care begleitet Sie von der ersten Beurteilung bis zur laufenden Versorgung – in den Kantonen Zürich, Aargau und Basel-Land, persönlich, verlässlich und professionell.

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